Mindestzeichnungssumme und Mindestbeteiligung werden synonym verwendet und bezeichnen den kleinstmöglichen Anlagebetrag, den Anleger für den Erwerb von Wertpapieren, Vermögens- oder Kapitalanlagen sowie Investmentfondsbeteiligungen (Aktien, Immobilien, Rohstoffe, Indizes) mindestens aufbringen müssen.
Mindestbeteiligung
Aktualisiert

Philipp Schenk